Pressemitteilung vom 12.06.2019

Antrag der FW/UNA-Fraktion zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung / Bürger sollen bei „Altstraßen“ entlastet werden

Altdorf - Die FW/UNA-Stadträte Thomas Dietz, Dr. Hartmut Herzog, Adalbert Loschge und Dr. Peter Wack setzen sich dafür ein, dass betroffene Bürger bei Herstellungsbeiträgen für die sogenannten „Altstraßen“ entlastet werden können. Nachdem die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag die hierfür erforderliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erfolgreich auf den Weg gebracht haben, konnte nun auch die FW/UNA einen bereits am Aschermittwoch angekündigten Antrag für den Altdorfer Stadtrat stellen.

 

Konkret beantragt die FW/UNA, dass in die aktuell gültige „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)“ ein neuer „§ 16 Billigkeitserlass“ eingefügt wird. In diesem Paragraphen soll gemäß dem FW/UNA-Antrag geregelt werden: „Die Stadt erlässt Erschließungsbeiträge in Höhe von 85 v.H. des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrages, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.“

 

„Auf Initiative der FREIEN WÄHLER wurde im Frühjahr 2019 gerade das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert, so dass Kommunen die Ersterschließungsbeiträge für „Altstraßen“, die älter als 25 Jahre sind, nach eigenem Ermessen größtenteils bis komplett erlassen können. Mit der jetzigen Neuregelung sind die Kommunen nicht mehr verpflichtet, ihre Bürger bis 2021 mit Beitragsbescheiden zu belasten. Städte und Kommunen in Bayern haben nun völlig freie Hand, ob und in welchem Umfang sie die Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen, die älter als 25 Jahre sind und deren Beiträge im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen, abrechnen. Das ist eine gute Botschaft für alle Anlieger und für den Frieden in den Gemeinden! Da der Landtag das Kommunalabgabengesetz nun final geändert hat, beantragen wir die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Altdorf entsprechend anzupassen. Die FW/UNA schlägt konkret vor, dass den Bürgern für die sogenannten „Altstraßen“ 85 % der Kosten erlassen werden, da die verbleibenden 15 % des Herstellungsbeitrages dann grob gerechnet dem entsprechen, was die Bürger inflationsbereinigt vor Jahrzehnten hätten bezahlen müssen, da der Baukostenindex deutlich über der normalen Inflationsrate liegt“,  so FW/UNA-Fraktionsvorsitzender Thomas Dietz.

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